Feuerwerksverbot zum Jahreswechsel 2024/2025: Schutz brandgefährdeter Gebäude

Die Ämter Berkenthin, Breitenfelde, Sandesneben-Nusse und Lauenburgische Seen haben eine Bekanntmachung veröffentlicht, um auf das Verbot von Feuerwerkskörpern und Raketen in der Nähe brandgefährdeter Gebäude und Anlagen hinzuweisen. Der Schutz gilt insbesondere für Gebäude mit Reetdächern, Tankstellen, Biogasanlagen sowie Heu- und Strohlager.

Laut der Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 Abs. 1 der 1. SprengV) ist das Abbrennen von Feuerwerk innerhalb eines Umkreises von 200 Metern um diese Gebäude das gesamte Jahr über verboten. Das Verbot gilt auch für Silvester und Neujahr am 31. Dezember 2024 sowie am 1. Januar 2025.

Zu den Verbotzonen gehören unter anderem Orte in der Gemeinde Schönberg, wie:

  • Alte Poststraße
  • Hohe Horst
  • Dorfstraße 21
  • Dorfstraße 60
  • Waldweg (OT Franzdorf)

Verstöße gegen dieses Verbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden und Geldbußen von bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.

Die Ämter rufen die Bevölkerung auf, sich strikt an die Vorgaben zu halten, um Brände und Schäden zu verhindern.